Glossar zum Generationenkapital

A

Aktienrente
Definition: Ein Teil des Generationenkapitals, das in Aktien angelegt wird. Die Erträge aus diesen Anlagen sollen ebenfalls zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen.
Erklärung: Die Aktienrente ist ein Baustein des Generationenkapitals und soll durch höhere Renditen die Stabilität der Rentenversicherung erhöhen.

B

Basisrente: Eine private Zusatzrente, die steuerlich gefördert wird. Sie ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler interessant.

Betriebsrente: Eine zusätzliche Altersvorsorge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten.

Berufsunfähigkeit: Wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, hat er unter Umständen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Beitragszeiten: Die Zeiträume, in denen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, sind entscheidend für die Höhe der späteren Rente.

Beitragszuschuss: Eine staatliche Förderung, die unter bestimmten Voraussetzungen für die private Altersvorsorge gewährt werden kann.

D

Deutsche Rentenversicherung: Die zentrale Institution in Deutschland, die für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist. Sie verwaltet die Rentenbeiträge und berechnet die Rentenhöhe.

Durchschnittseinkommen: Dieses spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Rentenhöhe. Dein individueller Verdienst wird mit dem durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten verglichen.

Dynamik: Die Renten werden regelmäßig an die Entwicklung der Löhne und Preise angepasst, um den Lebensstandard der Rentner zu sichern.

Drei-Säulen-Modell: Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge.

Disability: Im englischen Sprachraum steht "Disability" für eine Behinderung. Im Zusammenhang mit der Rente kann es bedeuten, dass jemand aufgrund einer Behinderung eine Erwerbsminderungsrente beziehen kann.

Dauer der Beitragszahlung: Je länger Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, desto höher fällt in der Regel Ihre Rente aus.

Dezemberrente: Die Rente wird in der Regel am Anfang eines Monats ausgezahlt, häufig am 1. Dezember.

Deutschlandrente: Ein Begriff, der gelegentlich in der politischen Diskussion auftaucht und sich auf mögliche Sonderregelungen oder zusätzliche Leistungen für bestimmte Gruppen von Rentnern bezieht.

G

Generationenkapital

Definition:
Ein Kapitalstock, der durch staatliche Mittel aufgebaut wird und dessen Erträge langfristig zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen.

Erklärung:
Das Generationenkapital soll die Finanzierung der Rentenversicherung zukunftsfest machen, indem es eine zusätzliche Einnahmequelle darstellt.

I

Inflationsausgleich: Die jährliche Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten, um den Wert der Rente zu erhalten.

 

Invaliditätsrente: Eine Rente für Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig sind.

 

Indexierung: Ein Verfahren zur Anpassung von Werten, wie beispielsweise der Renten, an bestimmte Indizes, um den Wert zu erhalten.

Inanspruchnahme: Die tatsächliche Beantragung und Bezug der Rente.

Interessenvertretung: Organisationen, die sich für die Interessen der Rentner einsetzen, wie beispielsweise die Verbände der Rentner.

Internationale Rentenvereinbarungen: Abkommen zwischen Staaten, die die Anerkennung von Versicherungszeiten im Ausland regeln.

Inflationsausgleich: Er sichert, dass die Kaufkraft der Rente erhalten bleibt.

Invaliditätsrente: Sie bietet einen sozialen Schutz für Menschen, die ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben.

Individuelle Renteninformation: Sie gibt einen Überblick über die eigenen Rentenansprüche.

Indexierung: Sie trägt zur Stabilität der Renten bei.

Inanspruchnahme: Sie ist der entscheidende Schritt, um die Rente tatsächlich zu beziehen.

K

Kapitaldeckung

Definition: Ein System zur Finanzierung der Rentenversicherung, bei dem die Beiträge der Versicherten in individuellen Konten angesammelt werden und später zur Zahlung der eigenen Rente verwendet werden.

Erklärung:
Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird beim Kapitaldeckungsverfahren ein Vermögen aufgebaut, das dem Versicherten persönlich zugeordnet ist.

M

Mindestrente: Die gesetzlich garantierte Untergrenze für die Rente. Sie soll sicherstellen, dass Rentner ein gewisses Existenzminimum haben.

Minderung: Eine Verringerung der Rente. Dies kann beispielsweise durch eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente oder durch eine Kürzung aufgrund von Hinzuverdienst erfolgen.

Mütterrente: Eine gesetzliche Regelung, die die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung verbessert.

Mitversicherung: Die Möglichkeit, als Ehepartner oder Lebenspartner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Partners mitversichert zu sein.

Mehrverdiener: Eine Person, die neben ihrem Hauptberuf noch ein zusätzliches Einkommen erzielt.

Mutterschutz: Ein gesetzlicher Schutz für werdende Mütter, der auch Auswirkungen auf die Rentenversicherung haben kann.

Maximale Rente: Die höchstmögliche Rente, die ein Versicherter erhalten kann. Sie ist abhängig von der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens und der Dauer der Versicherungszeit.

Mitnahmeeffekt: Wenn ein Partner aufgrund der Rentensplittingregelung eine höhere Rente erhält als ohne diese Regelung.

Mischfinanzierung: Eine Kombination aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung in der Rentenversicherung.

Mindestrente: Sie sichert ein grundlegendes Existenzminimum im Alter.

Mütterrente: Sie verbessert die Rentenansprüche von Frauen, die Kinder erzogen haben.

Mitversicherung: Sie ermöglicht eine kostengünstige Kranken- und Pflegeversicherung für Familien.

Mehrverdiener: Das Einkommen eines Mehrverdieners kann sich auf die Berechnung der Rente auswirken.

Mutterschutz: Er schützt werdende Mütter und hat indirekt auch Auswirkungen auf die Rentenversicherung.

Maximale Rente: Sie gibt eine Orientierung über die höchstmögliche Rente.

R

Rente Definition: Regelmäßige Zahlung an eine Person nach Erreichen des Rentenalters oder bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit, die aus einer gesetzlichen oder privaten Versicherung finanziert wird.

Rentenbeginn: Das Alter, in dem man in Rente gehen kann, wird als Rentenbeginn bezeichnet. Dieses Alter ist in den letzten Jahren schrittweise angehoben worden und hängt von verschiedenen Faktoren wie Geburtsjahrgang und Versicherungsdauer ab.

Rentenhöhe:
Die Höhe der Rente wird anhand komplexer Berechnungsmethoden ermittelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Beitragszahlung, dem durchschnittlichen Einkommen und der allgemeinen Entwicklung der Löhne.

Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanziert.

Rentensplitting:
Das Rentensplitting ist eine Möglichkeit für Ehepartner, ihre Rentenansprüche miteinander zu teilen, um so eine gerechtere Verteilung der Renten zu erreichen.

Rentenanpassung:
Regelmäßig werden die Renten an die Entwicklung der Löhne und Preise angepasst, um den Lebensstandard der Rentner zu erhalten

Rentenpunkte:
Jeder Versicherte sammelt während seines Berufslebens Rentenpunkte. Diese Punkte dienen als Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe

Reha:
Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der Rentenversicherung. Ziel ist es, Versicherte wieder in das Arbeitsleben zu integrieren oder ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Riester-Rente:
Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Rentenantrag:
Um die Rente zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.Rentenberatung: Eine persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhängigen Finanzberater kann dabei helfen, die eigene Rentenlücke zu ermitteln und eine passende Altersvorsorge zu finden.

Rückversicherung:
Ein Versicherungsvertrag, der zur Absicherung von Risiken in der Rentenversicherung dient.

U

Umlageverfahren

Definition: Ein System zur Finanzierung der Rentenversicherung, bei dem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt zur Zahlung der Renten an die aktuellen Rentner verwendet werden.

Erklärung:
Beim Umlageverfahren gibt es keine individuelle Kapitalansammlung für jeden Versicherten. Die Finanzierung erfolgt von einer Generation zur nächsten.

Z

Zuschuss: Ein zusätzlicher Betrag, der zur Rente hinzugerechnet wird. Dies kann beispielsweise ein staatlicher Zuschuss oder ein Zuschuss aus einer betrieblichen Altersversorgung sein.

Zinseszins: Ein Finanzphänomen, bei dem Zinsen auf bereits erwirtschaftete Zinsen berechnet werden. In der Altersvorsorge kann Zinseszins über lange Zeiträume zu einem erheblichen Vermögensaufbau beitragen.

Zwangsbeiträge: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesetzlich vorgeschrieben sind.

Zulagen: Ähnlich wie Zuschüsse sind Zulagen zusätzliche Zahlungen, die zur Rente hinzugerechnet werden können.

Zusatzversorgung: Eine freiwillige Altersvorsorge, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht. Beispiele sind die betriebliche Altersversorgung oder die Riester-Rente.

Zweitverdiener: Ein Familienmitglied, das neben dem Hauptverdiener noch ein zusätzliches Einkommen erzielt. Das Einkommen des Zweitverdieners kann sich ebenfalls auf die Berechnung der Rente auswirken.

Zukunftsfähigkeit: Die Fähigkeit eines Systems, sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein wichtiges Thema in der aktuellen Diskussion um die Altersvorsorge.

Zwischenversicherung: Eine vorübergehende Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise für Selbstständige oder Studenten.

Zuflussrendite: Die tatsächlich erzielte Rendite einer Anlage.

Zuschüsse und Zulagen: Diese können die Rente aufbessern und den Lebensstandard im Ruhestand sichern.

Zinseszins: Er ist ein mächtiges Werkzeug für den Vermögensaufbau und kann die Rente erheblich aufstocken.

Zwangsbeiträge: Sie bilden die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zusatzversorgung: Sie bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Rente zu ergänzen.

Zukunftsfähigkeit: Eine zukunftsfähige Rentenversicherung ist wichtig, um den Lebensstandard künftiger Generationen zu sichern.